Viererwettenregelung mit späteren Nichtstartern

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Schon seit mehreren Jahren gilt inzwischen bei den Deutschen Galoppern die Regelung, dass Einsätze in Viererwetten, in denen nachträglich ein Nichtstarter anfällt, nicht zurückgezahlt werden. Vielmehr wird eine solche Viererwette zu einer Ersatz-Dreierwette, für die im...

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