Schon seit mehreren Jahren gilt inzwischen bei den Deutschen Galoppern die Regelung, dass Einsätze in Viererwetten, in denen nachträglich ein Nichtstarter anfällt, nicht zurückgezahlt werden. Vielmehr wird eine solche Viererwette zu einer Ersatz-Dreierwette, für die im Falle mindestens eines Treffers eine extra Quote errechnet wird.
Als Beispiel: Sie haben eine Viererwette in der Reihenfolge 1-2-3-4 gewettet. Wird das Pferd mit der Startnummer 1 nachträglich zum Nichtstarter, wird Ihre Viererwette zur Dreierwette 2-3- 4. Wird Pferd 2 zum Nichtstarter, heißt Ihre Dreiwette entsprechend 1-3-4. Bei Nichtstarter Nummer 3 ist es folglich 1-2-4 und bei Nichtstarter 4 die Dreierwette 1-2-3.
Diese Regelung musste eingeführt werden, weil in Viererwetten fast immer eine Summe als Auszahlung garantiert wird. Wenn beispielsweise ein heißer Favorit zum Nichtstarter würde, entstünde durch Rückzahler ein hoher Fehlbetrag, den die Rennvereine unter Beibehaltung der Auszahlungs-Garantie nicht tragen könnten.
Im Falle von zwei oder mehr Nichtstartern in einer Viererwette ist es nicht mehr möglich, aus den verbliebenen Pferden eine Dreierwette zu formen. Nur in diesen Fällen werden die Einsätze auf Viererwetten zurückgezahlt. Die Quote der Ersatz-Dreierwette wird aus den Einsätzen auf durch Nichtstarter dezimierte Viererwetten errechnet. Sie hat also keinen Bezug zu der Quote, die für die normale Dreierwette aus deren Einsätzen errechnet wird und kann deshalb extrem davon abweichen.
Dazu ein Beispiel: In einem Rennen mit Viererwette wurde die Start-Nummer 1 nachträglich Nichtstarter. Die ersten drei Pferde laufen anschließend in der Reihenfolge 2-3-4 ein. Diese Ersatz-Dreierwette treffen die Wetter, die die Viererwette 1-2-3-4, die 2-1-3-4, die 2-3-1-4 oder 2-3-4-1 gewettet haben. In diesen vier Viererwetten bleibt nach dem Ausfall der Nummer 1 nämlich jeweils die richtige Reihenfolge der ersten drei Pferde 2-3-4 übrig.
Nur wenn mindestens ein Wetter eine solche Viererwette abgegeben hatte, wird auch eine Quote für die Ersatz-Dreierwette ermittelt. Ist das der Fall, wird im Block der Ergebnis-Quoten über der Rennkarte die Quote der Ersatz-Dreierwette gemeinsam mit allen Viererwetten, die zum Treffer dieser Ersatz-Dreierwette geführt haben, eingeblendet. Ist eine solche Quote trotz eines nachträglichen Nichtstarters nicht zu sehen, hat es keinen Treffer bei der Ersatz-Dreierwette gegeben. Alle Einsätze aus den durch den Nichtstarter dezimierten Viererwetten fließen dann in einen Jackpot, der der Quote der nächsten getroffenen Ersatz-Dreierwette zugeführt wird.
Und noch ein Beispiel für den Fall, dass es zwei nachträgliche Nichtstarter gegeben hat, angenommen die Start-Nummern 1 und 2: Ein Wetter hat sechs Pferde in der Viererwette kombiniert, und zwar die Pferde 1, 2, 3, 4 ,5 und 6. Das sind 360 Wetten, die zum Grundeinsatz von 50 Cent 180 Euro kosten. Als Viererwetten bleiben davon NUR die Kombinationen der Pferde 3, 4, 5 und 6 übrig, also 24 Wetten, die 12 Euro wert sind. Von den restlichen 336 Kombinationen werden alle zurückgezahlt, in denen BEIDE Nichtstarter auftauchen. Mit Nummer 1 UND Nummer 2 sind in der Beispiel-Kombination 72 Viererwetten getätigt worden, es gibt als 36 Euro Rückzahlung. Von den nunmehr verbleibenden 264 Kombinationen beinhalten ALLE entweder die Nummer 1 ODER die Nummer 2. Diese 264 um nur ein Pferd dezimierten Viererwetten werden alle zu Ersatz-Dreierwetten, die in diesem Fall jeweils achtfach auftreten.
Angenommen, das Beispiel-Rennen geht nun mit dem Ergebnis 3-4-5-6 aus. Damit trifft die Beispiel-Kombination natürlich einmal die Viererwette. Die Reihenfolge für die Ersatz-Dreierwette lautet 3-4-5. Diese taucht in der Beispiel-Kombination achtfach auf und führt natürlich zu ebenso vielen Treffern, und zwar in den folgenden dezimierten Viererwetten: 1-3-4-5, 3-1-4-5, 3-4-1-5, 3-4-5-1, 2-3-4-5, 3-2-4-5, 3-4-2-5 und 3-4-5-2. Somit trifft der Beispiel-Wetter die Ersatz-Dreierwette insgesamt achtmal mit insgesamt vier Euro Einsatz.