Die Rule 4 schützt Wetter und Buchmacher in Festkursmärkten gleichermaßen vor dem Risiko kurzfristiger Nichtstarter. Zusammengefasst besagt sie, dass alle Wetten auf anschließend zu Nichtstartern erklärte Pferde zurückerstattet werden, obwohl Festkurswetten in diesem Fall ja üblicherweise verloren sind, und im Gegenzug alle Gewinnauszahlungen für Wetten, die in einem Markt platziert wurden, in dem diese Nichtstarter noch bewettbar waren, gekürzt werden.
Bei RaceBets gilt die Rule 4 für alle Festkurswetten, ausgenommen sind Langzeitwetten bei denen die Starterangabe noch nicht erfolgt ist. Das bedeutet, sobald das endgültige Starterfeld feststeht, gilt die Rule 4 in diesen Märkten, auch wenn diese bei Wetten vor diesem Zeitpunkt nicht angewendet wurde. Im Kopf des Wettmarktes und im Festkurs-Abgabefenster wird „Rule 4 gilt“ angezeigt, wenn die entsprechenden Wetten der Tattersalls‘ Rule 4 unterliegen.